Regelwerk
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Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Trecker Treck Schwarme erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung unter Ausschluss jeglicher Haftung der Veranstalter und der gestellten Personen in Form von Helfern. Der Haftungsausschluss gilt sowohl den Teilnehmern gegenüber als auch gegenüber deren Begleitern. Die Teilnehmer und deren Begleiter sind verpflichtet, die Teilnahmebedingungen einzuhalten und den Anweisungen der Veranstalter und deren Helfer sofort Folge zu leisten. Unfälle sowie Beschädigungen an den Einrichtungen des Veranstaltungsortes und dortiger eingebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge sind unverzüglich den Veranstaltern oder deren Helfern zu melden. Es ist ein Schadensprotokoll aufzunehmen, welches vom Schädigenden zu unterzeichnen ist. Dieser ist verpflichtet, für die Kosten der Schadensbeseitigung aufzukommen und die Veranstalter und deren Helfer von einer Inanspruchnahme durch Geschädigte vollständig freizuhalten.

Teilnahmebedingungen

  • Alle Fahrer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen. Dies wird mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular anerkannt.
  • Jeder Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Darüber hinaus ist der Führerschein Klasse T Grundvoraussetzung einer Teilnahme.
  • Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, während des eingeschalteten Motors auf dem Fahrzeug zu verbleiben. Das Absteigen vom Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
  • Es ist nur dem Fahrer erlaubt, auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet
  • Jedem Fahrer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
  • Alkoholisierte Fahrer haben absolutes Startverbot.
  • Während des Zugvorgangs ist es jedem Teilnehmer verboten, zu trinken oder zu rauchen.
  • Am Tag der Veranstaltung muss für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz bestehen.
  • Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  • Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
  • Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
  • Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
  • Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  • Jeder Fahrer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schleppern auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
  • Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  • Sollte ein Fahrer Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
  • Der Schlepper muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
  • Es wird ausschließlich im Zugmaul eingehängt. Die maximale Zugmaulhöhe beträgt 0,80 m. Bei Benutzung von Heckgewichten über dem Zugmaul muss der Fahrer die Kette selbstständig einhängen.
  • Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder mit einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein. Ebenso mit Kotflügeln und einem Hydraulikblock.
  • In allen Klassen ist Allradantrieb erlaubt.
  • Die maximale Reifenbreite beträgt 900 mm. Zwillingsbereifung ist erlaubt. Bei Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen.
  • Am Schlepper befindliche Luftdruckregelanlagen dürfen während des Wettkampfs nicht benutzt werden.
  • Die Frontgewichte dürfen nicht weiter als 150 cm (gemessen vom Kühlergrill) über den Trecker herausragen.
  • Zusatzgewichte im Heck dürfen Fahrer und Zuschauer weder gefährden, noch behindern oder beweglich sein und dürfen die Kette vom Bremswagen nicht berühren.
  • Löst sich ein Gewicht oder Teil vom Schlepper und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  • Es ist zugelassen, mit einem Schlepper in mehreren Klassen zu starten.
  • Es ist nicht zugelassen, dass ein Schlepper in einer Klasse mit unterschiedlichen Fahrern mehrmals teilnimmt.
  • Steigbegrenzer sind bis einschließlich 4,5t sind Pflicht.
  • Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder welche nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
  • Jeder Schlepper darf maximal in zwei Klassen starten.
  • Nach dem Zug hat der Fahrer die Bahn selbständig zu verlassen. Sollte er dies nicht schaffen, wird er disqualifiziert.
  • Beschwerden können nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen und bearbeitet werden. Ist der Wettkampf abgeschlossen, werden keine Beschwerden mehr bearbeitet.

Klassen

Standardklasse

Alle die von der Werksausstattung abweichen.

Farmerklasse

Original Motor, nur ab Werk verbaute Anbauteile z.B. ESP, Turbolader, Ladeluftkühler, Düsen, usw.